Antworten auf die häufigsten Fragen

Was genau passiert, wenn ich das 1. Inkassomahnschreiben starte?

Nach dem Kaufvorgang erhalten Sie sofort per E-Mail einen für Sie aktivierten Link, über den Sie die Angaben zu Ihrem Schuldner und der Forderung eingeben. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Rechnung digital zu senden.

Direkt nach Ihrer Dateneingabe wird das ausgewählte Inkassomahnschreiben in Ihrem gewünschten Tonfall dem Schuldner zugestellt. Sie erhalten parallel per E-Mail einen Beleg über die Kosten und eine Kopie des Inkassomahnschreibens für Ihre Unterlagen.

Nach Fristablauf erhalten Sie eine weitere E-Mail, in der wir fragen ob Sie die Zahlung auf Ihrem Bankkonto haben. Falls ja ist der Vorgang automatisch abgeschlossen, Sie müssen nichts weiter tun. Falls nicht können Sie direkt aus der E-Mail heraus die weitere Bearbeitung auswählen und starten.

 

Wer steckt hinter der Leistung "die-Inkassoexperten.de"?

Betreibergesellschaft der Leistung "die-Inkassoexperten.de" ist die RiVa Projekte + Management GmbH mit Hauptsitz in Nürnberg. Diese Gesellschaft ist von der Präsidentin des Landgerichts Aschaffenburg zur Erbringung von Inkassodienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zugelassen.

 

Wie wird sichergestellt, dass der Schuldner auch wirklich direkt an mich bezahlt?

Natürlich bearbeitet die Betreibergesellschaft im klassischen Inkassogeschäft Aufträge, bei denen Schuldner dorthin bezahlen. Bei der Dienstleistung "die-Inkassoexperten.de" haben wir uns dafür entschieden, die Komplettzahlung direkt an Sie überweisen zu lassen. Wie funktioniert das? Ihr Schuldner erhält in dem Inkassomahnschreiben eine Forderungsberechnung mit allen Positionen, also Ihrer eigentlichen Forderung, eventuell Mahngebühren und Zinsen (je nachdem, ob Sie dies eingetragen haben oder nicht) und natürlich inkl. den Kosten für das Inkassomahnschreiben. Durch spezielles Briefpapier, auf dem keine Bankverbindung des Inkassounternehmens enthalten ist, kann es keine Fehlüberweisung geben. Vielmehr fordern wir den Schuldner ausdrücklich unter Angabe Ihrer Bankverbindung auf, dorthin zu zahlen. Ihre Vorteile: Sie haben das Geld sofort auf dem Konto und müssen keine Inkassoabrechnung prüfen und warten, bis das Geld ausbezahlt wird.

 

Muss der Schuldner die Kosten für die Inkassomahnung ohne Wenn und Aber übernehmen?

Ja, der Schuldner muss diese Kosten an Sie erstatten. Sobald Ihr Schuldner sich in Zahlungsverzug befindet, muss er den Verzugsschaden erstatten, dazu gehören Ihre Mahnkosten, die vielleicht für eigene Mahnschreiben entstanden sind genauso wie die gesetzlichen Verzugszinsen und auch Inkassokosten. Ihr Schuldner hat sogar noch Glück: Die Kosten für die Dienstleistung "die-Inkassoexperten.de" sind sogar noch deutlich günstiger, als die "normalen" Inkassogebühren die im klassischen Inkasso anfallen würden (analog Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG).

 

Was passiert, wenn der Schuldner aber nur einen Teil bezahlt und z.B. Zinsen oder diese Inkassokosten weglässt?

Dann sehen Sie sich die Überweisung genau an. Was hat Ihr Schuldner im Verwendungszweck geschrieben. Wenn er keine Anweisung mitgeteilt hat, wie seine Zahlung verrechnet werden soll, können Sie die Zahlung in der gesetzlichen Reihenfolge zuerst auf alle Kosten, dann auf die Zinsen und am Schluss auf Ihre eigentliche (Haupt)forderung verrechnen. Die gesetzliche Grundlage dazu steht in den §§ 366 und 367 BGB. Somit bleibt am Ende ein Teil aus der Hauptforderung unbezahlt und Sie können das Mahnverfahren fortsetzen. Wir bieten in diesem Fall eine spezielle "Restmahnung" an.

 

Was muss ich tun, wenn ich den Vorgang nicht weiter fortsetzen möchte?

Gar nichts ;-) ... Sie beauftragen immer eine Maßnahme. Danach erhalten Sie zwar eine Erinnerungsmail in der wir nachfragen, ob eine Zahlung bei Ihnen eingetroffen ist oder ob Sie weitere Maßnahmen starten möchten. Sie können aber jederzeit entscheiden, auch nichts weiter zu unternehmen. Sie müssen nicht einmal antworten. Der Vorgang ist dann automatisch abgeschlossen.

 

Kann ich die Inkassokosten - z.B. die 15,00 Euro für das 1. Inkassomahnschreiben in meinen Betriebsausgaben geltend machen?

Selbstverständlich. Es handelt sich (wenn Sie eine Firma haben) um eine betrieblich notwendige Ausgabe und damit können Sie diese Kosten auch als Betriebsausgabe (Rechts- und Beratungskosten) buchen.

 

Was muss ich beachten, wenn ich als Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt bin (trifft nur auf Firmen zu, nicht relevant bei Privatpersonen / Freiberuflern)?

Dann muss Ihr Schuldner nach der gesetzlichen Grundlage die UST auf die Inkassokosten nicht erstatten. In diesem Fall berechnen wir dem Schuldner also den Netto-Betrag und Sie können die UST-Differenz aus der Zahlung an uns in Ihrer Vorsteueranmeldung / Jahreserklärung entsprechend berücksichtigen und erstatten lassen. Zahlt Ihnen der Schuldner in seiner Überweisung auch den Verzugsschaden (z.B. Mahngebühren, Zinsen) müssen Sie hierauf keine UST abführen - fragen Sie im Zweifel Ihren Steuerberater.

 

Hinter der Leistung "die-Inkassoexperten.de" steckt ja ein professionelles und teilweise automatisiertes System. Wird der Schuldner die Inkassomahnung auch ernst nehmen?

Davon sind wir überzeugt. Wir haben aus über 25 Jahren Erfahrung des Geschäftsführers der Betreibergesellschaft das ganze Know How in die Abläufe und Mahnschreiben gesteckt und unterscheiden uns auch durch Kleinigkeiten um entsprechenden Eindruck bei Ihrem Schuldner zu hinterlassen, z.B. optimal individualisierbare Mahntexte auf Ihre Branche und entsprechend Ihrer (Geschäfts-)Beziehung den passenden Härtegrad aus 3 Möglichkeiten sowie immer eine "echte" Unterschrift und kein Umschlag, der nach einer Massendrucksache aussieht.

 

Ist das System "die-Inkassoexperten.de" auch geeignet, wenn ich regelmäßig größere Mengen an Vorgängen habe?

Grundsätzlich ist die Nutzung nicht an Mengen geknüpft und Sie können natürlich so viele Vorgänge starten, wie Sie möchten. Wenn Sie allerdings regelmäßig und/oder größere Mengen an Vorgängen haben, können wir Ihnen sicherlich eine interessante Option anbieten (z.B. digitaler Datenupload per Datei). Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - wir beraten Sie unverbindlich.