Wie geht es nach dem 1. Inkassomahnschreiben weiter?

Sobald die Zahlungsfrist aus dem Inkassomahnschreiben verstrichen  ist, erhalten Sie eine Erinnerungsmail um auf Ihrem Konto nachzusehen. Ist die Zahlung eingetroffen müssen Sie nichts weiter tun - der Vorgang ist erfolgreich abgeschlossen.

 

Es kann jedoch auch sein, dass noch weitere Maßnahmen notwendig werden. Sie können je nach Situation auswählen und den entsprechenden Auftrag direkt aus der Erinnerungsmail heraus erteilen. Zur Auswahl werden dann stehen:

 

Schuldner hat nicht reagiert. Wir versenden für Sie eine 2. Inkassomahnung - deutlicher im Ton unter Hinweis auf Folgemaßnahmen und Folgekosten!

 

Schuldner möchte Raten bezahlen? Sie können uns die Abwicklung übertragen und müssen sich um nichts kümmern. Eine rechtlich korrekte Zahlungsvereinbarung, mit der Ihr Schuldner die Forderung auch anerkennt, wird mit dem Schuldner abgeschlossen, die Zahlungen überwacht und am Ende (oder zu definierten Zeitpunkten) erhalten Sie dann von uns Ihr Geld. Der Schuldner kann die Raten überweisen oder mit z.B. Lastschrift, Kreditkarte oder auch mit PayPal-Guthaben bezahlen.

 

Schuldner ist unbekannt verzogen? Wir ermitteln die neue Meldeanschrift und senden das 1. Inkassomahnschreiben automatisch dorthin - selbstverständlich mit den Kosten für die Ermittlung und neu berechneten Zinsen.

 

Schuldner hat nur einen Teilbetrag bezahlt? Dann wird er deutlich zur Restzahlung aufgefordert und auf die möglichen Folgemaßnahmen und Folgekosten hingewiesen.

 

Schuldner hat auch nach 2. Inkassomahnung nicht bezahlt? Wir bereiten für Sie den Antrag auf Erlass des Mahnbescheides/Vollstreckungsbescheides vor. Mehr Informationen erhalten Sie zu gegebener Zeit.